Die Inflationsrate in Deutschland ist zuletzt auf 1,6 Prozent gesunken. Vor rund zwei Jahren sah die Lage jedoch anders aus. Für den September 2022 lag sie bei 8,6 Prozent. Aufgrund des Ukraine-Kriegs waren die Kosten für Energie, Lebensmittel und Co. drastisch in die Höhe gegangen. Um auf die steigenden Lebenskosten zu reagieren, gab die Bundesregierung den Unternehmen Ende Oktober 2022 die Möglichkeit, eine steuerfreie Inflationsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro an die eigenen Mitarbeitenden auszuzahlen. Ende dieses Jahres läuft diese Möglichkeit zur Zahlung der Prämie nun aus.
Laut einer Schätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft wurde die Ausgleichszahlung seitdem an knapp 20 Millionen Menschen ausgezahlt. Dabei gab es erhebliche Unterschiede zwischen Branchen oder Gehaltsklassen. So erhielten etwa laut der Umfrage fast 80 Prozent der Tarifbeschäftigten eine Ausgleichszahlung, bei den Nicht-Tarifbeschäftigten waren es hingegen lediglich 35 Prozent. Außerdem wurde die Prämie eher an Menschen ausgezahlt, die ein höheres Gehalt erhalten. Lag das Gehaltsniveau zwischen 4.000 und 6.000 Euro, erhielten mehr als 60 Prozent der Beschäftigten eine Prämie. Hingegen erhielten nur 25 Prozent der Menschen mit einem Gehalt von unter 1.000 Euro eine Zahlung.
Inflationsprämie zeigt Wirkung
Fest steht jedoch, dass die Inflationsprämie bei den Empfängern ihre Wirkung entfaltete. Laut einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung empfanden rund zwei Drittel der Arbeitnehmenden, die eine Prämie erhielten, die Prämie als eine mittlere bis große Entlastung. „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Inflationsausgleichsprämie einen relevanten Beitrag zur finanziellen Entlastung vieler Beschäftigter Institutionen in der Hochinflationsphase 2022 bis 2023 geleistet hat“, kommentieren der IMK-Forscher Dr. Jan Behringer und Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK, die Ergebnisse.
Von den Unternehmenn wurden jedoch nicht immer die vollen 3.000 Euro ausgeschöpft. So zahlten beispielsweise die Deutsche Bank und Airbus jeweils 1.500 Euro an die Mitarbeitenden aus. VW hingegen gab die vollen 3.000 Euro auf zwei Tranchen aufgeteilt an die Mitarbeitenden aus.
Was müssen Arbeitgeber vor Fristablauf beachten?
Was müssen Arbeitgeber beachten, die die volle Inflationsprämie noch nicht ausgeschöpft haben, dies aber vor Ablauf der Frist am Jahresende noch tun wollen? „Zunächst muss beachtet werden, dass das Geld bis zum 31. Dezember 2024 auf dem Konto der Mitarbeitenden eingeht. Nach dem Zuflussprinzip im Steuerrecht muss der Arbeitnehmende also bis zum Stichtag über das Geld verfügen können“, erklärt Alexander Bissels, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS. Zudem darf die Prämie nur zusätzlich zur Vergütung, die dem Arbeitnehmer ohnehin zusteht, gewährt werden, führt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Albrecht Nehls gegenüber der Personalwirtschaft in der Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ weiter aus. Konkret heißt das, dass die Inflationsprämie nicht als Ausgleichszahlung für Weihnachts- oder Urlaubsgeld genutzt werden darf.
Ein weiterer wichtiger Punkt, wie so oft im Arbeitsrecht, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz. „Der Arbeitgeber darf die Ausgleichsprämie nach überwiegender Ansicht auch mit anderen Zwecken verknüpfen, beispielsweise um eine Betriebstreue zu honorieren. Arbeitnehmende, die jedoch vergleichbar sind, dürfen grundsätzlich nicht unterschiedlich behandelt werden und müssen daher die gleiche Prämie erhalten“, sagt Bissels. Hält HR diese Punkte ein, steht dem Endspurt der Inflationsprämie nichts im Weg.
Quelle: Personalwirtschaft.de